Zivilschutz umfasst sowohl staatliche Maßnahmen als auch den Selbstschutz.
Generell werden Maßnahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes zur Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung alsBevölkerungsschutz bezeichnet.
Unter Zivilschutz versteht man in Deutschland alle nicht-militärischen Maßnahmen im Verteidigungs- oder Spannungsfall, welche dem Schutz der Bevölkerung an sich sowie dem Aufrechterhalten der öffentlichen Infrastruktur dienen.
Er unterscheidet sich damit definitionsgemäß und vor allem hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten vomKatastrophenschutz. Es handelt sich hier um grundsätzlich unterschiedliche Sachverhalte und Aufgabenbereiche: Der Zivilschutz gehört nach Art. 73 Nr. 1 des Grundgesetzes zur ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes über „die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung“. Er ist ein Teilbereich der Zivilverteidigung, für die das Bundesministerium des Innern zuständig ist. Der friedensmäßige Katastrophenschutz fällt hingegen gemäß der Art. 30, 70 Abs. 1 GG in die Zuständigkeit der Bundesländer.
Der Zivilschutz ist in unserer Wohlstandsgesellschaft ein vollkommen vernachlässigtes Stiefkind und oft wird hier Aufklärung als Angstmache gedeutet.
Dabei ist wohl den meisten Menschen klar, daß die fetten und sorglosen Jahre endgültig vorbei sind. Die globale Veränderung zieht sich mittlerweile durch alle Bereiche des Lebens und betrifft jeden Einzelnen von uns.